Welche Haftungsrisiken entstehen für Unternehmen bei PFAS-Kontaminationen?

Bodenkernprobe in Glasröhre mit sichtbarem Chemikalienrückstand über sonnenbeschienenen Feldern, Klemmbrett mit Bewertungsbögen im Hintergrund.

Bei PFAS-Kontaminationen haften in Deutschland grundsätzlich der Verursacher der Verunreinigung sowie der aktuelle Grundstückseigentümer, unabhängig davon, ob dieser die Kontamination selbst verursacht hat. Das macht PFAS-Haftungsrisiken besonders gefährlich für Unternehmen: Die Kosten für Untersuchung und Sanierung können erheblich sein, und die Haftung kann auch Jahrzehnte nach der eigentlichen Kontamination eintreten. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um PFAS-Haftung, Sanierungskosten und Risikominimierung.

Wer haftet rechtlich für eine PFAS-Kontamination?

Rechtlich haftet für eine PFAS-Kontamination zunächst der Verursacher der Verunreinigung. Ist dieser nicht mehr greifbar oder zahlungsunfähig, trifft die Haftung den aktuellen Grundstückseigentümer. Auch Gesamtrechtsnachfolger, etwa bei Unternehmensübernahmen, können in die Pflicht genommen werden. Die Haftung ist dabei unabhängig vom Verschulden.

Das deutsche Bodenschutzrecht unterscheidet zwischen dem sogenannten Verhaltensstörer, also demjenigen, der die Kontamination aktiv verursacht hat, und dem Zustandsstörer, also dem Eigentümer des belasteten Grundstücks. Beide können von Behörden zur Sanierung verpflichtet werden. Besonders problematisch ist, dass PFAS-Verbindungen aufgrund ihrer Persistenz und Mobilität im Boden und Grundwasser weiträumig migrieren können, was die Frage nach dem eigentlichen Verursacher zusätzlich erschwert.

Für Unternehmen im produzierenden Gewerbe, Feuerwehren oder Flughafenbetreiber, die historisch PFAS-haltige Löschschäume eingesetzt haben, besteht ein erhöhtes Risiko, als Verursacher identifiziert zu werden. Auch Lieferanten und Hersteller von PFAS-haltigen Produkten geraten zunehmend ins Blickfeld der Behörden und Gerichte.

Welche Gesetze regeln die PFAS-Haftung in Deutschland?

Die PFAS-Haftung in Deutschland wird vor allem durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt. Ergänzend gelten das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei Grundwasserverunreinigungen sowie das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) bei spezifischen Anlagenrisiken.

Das BBodSchG verpflichtet Eigentümer, Verursacher und Gesamtrechtsnachfolger zur Erkundung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen. Die novellierte BBodSchV, die seit 2023 schrittweise in Kraft tritt, enthält erstmals konkrete Prüfwerte für einzelne PFAS-Verbindungen, was die behördliche Durchsetzung deutlich erleichtert.

Auf europäischer Ebene verstärkt die PFAS-Beschränkungsverordnung der EU den regulatorischen Druck. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche geschädigter Dritter, etwa Grundstücksnachbarn oder Wasserversorger, auf Basis des allgemeinen Deliktsrechts (§ 823 BGB) geltend gemacht werden. Unternehmen sollten daher nicht nur öffentlich-rechtliche, sondern auch privatrechtliche Haftungsszenarien in ihrer Risikobewertung berücksichtigen.

Wie hoch können Sanierungskosten bei PFAS-Kontaminationen werden?

Sanierungskosten bei PFAS-Kontaminationen sind außergewöhnlich hoch, weil PFAS-Verbindungen chemisch sehr stabil sind und mit herkömmlichen Methoden kaum vollständig abgebaut werden können. Je nach Schadensausmaß, Grundwassertiefe und gewähltem Verfahren können die Kosten für ein einzelnes Industriegelände schnell in den Millionenbereich steigen.

Die Kostentreiber bei PFAS-Sanierungen sind vielfältig:

  • Ausgedehnte Schadstofffahnen im Grundwasser, die großräumige Pump-and-Treat-Anlagen oder aufwendige In-situ-Verfahren erfordern
  • Langwierige Sanierungszeiträume, da PFAS sich nicht biologisch abbauen und Sanierungen oft über viele Jahre laufen
  • Aufwendige Analytik, weil der Nachweis einzelner PFAS-Verbindungen spezielle Labormethoden erfordert
  • Entsorgungskosten für kontaminiertes Bodenmaterial, das als gefährlicher Abfall behandelt werden muss
  • Behördliche Überwachungsmaßnahmen und langfristiges Monitoring über den eigentlichen Sanierungszeitraum hinaus

Hinzu kommen indirekte Kosten wie Nutzungseinschränkungen des Grundstücks, Wertverluste von Immobilien im Umfeld sowie mögliche Schadensersatzansprüche betroffener Dritter. Eine frühzeitige und präzise In-situ-Sanierung kann die Gesamtkosten erheblich reduzieren, wenn sie auf Basis einer fundierten Standortanalyse geplant wird.

Welche Risiken entstehen bei Unternehmenstransaktionen mit PFAS-Verdachtsflächen?

Bei Unternehmenstransaktionen, die Grundstücke mit PFAS-Verdacht umfassen, besteht das Risiko, dass der Käufer unerkannte Sanierungsverpflichtungen übernimmt. Als Gesamtrechtsnachfolger tritt er in alle Pflichten des Verkäufers ein, einschließlich behördlicher Sanierungsanordnungen, die erst nach dem Kauf ausgesprochen werden.

Käufer und Investoren unterschätzen dieses Risiko häufig, weil PFAS-Kontaminationen oft keine sichtbaren Spuren hinterlassen und ältere Umweltgutachten PFAS noch nicht systematisch untersucht haben. Erst seit wenigen Jahren gehört die gezielte PFAS-Analytik zum Standard einer sorgfältigen Umwelt-Due-Diligence.

Risiken für den Käufer

Ohne eine umfassende Umwelt-Due-Diligence kann der Käufer nach dem Erwerb mit Sanierungskosten konfrontiert werden, die den Kaufpreis erheblich übersteigen. Behörden können Sanierungsanordnungen direkt an den neuen Eigentümer richten, selbst wenn die Kontamination Jahrzehnte vor dem Kauf entstanden ist. Auch Finanzierungspartner und Versicherer fordern zunehmend Nachweise über eine saubere Umweltsituation.

Risiken für den Verkäufer

Auch Verkäufer sind nicht frei von Risiken. Werden PFAS-Kontaminationen verschwiegen oder nicht bekannte Belastungen nach Vertragsschluss entdeckt, drohen Anfechtungen des Kaufvertrags, Minderungsansprüche oder Schadensersatzklagen. Transparenz über bekannte und potenzielle Belastungen ist daher nicht nur rechtlich geboten, sondern auch strategisch sinnvoll.

Wie können Unternehmen ihr PFAS-Haftungsrisiko frühzeitig begrenzen?

Unternehmen können ihr PFAS-Haftungsrisiko begrenzen, indem sie potenzielle Belastungen frühzeitig identifizieren, dokumentieren und in ein strukturiertes Risikomanagement einbetten. Wer proaktiv handelt, hat deutlich bessere Verhandlungspositionen gegenüber Behörden und kann Sanierungsmaßnahmen kostenoptimiert planen.

Konkrete Maßnahmen zur Risikobegrenzung umfassen:

  1. Historische Standortrecherche: Prüfung, ob am Standort oder in der Nachbarschaft jemals PFAS-haltige Substanzen eingesetzt wurden, etwa Feuerlöschmittel, Beschichtungen oder Prozesschemikalien
  2. Gezielte PFAS-Analytik: Boden- und Grundwasseruntersuchungen mit modernen Analysemethoden, die auch neuere PFAS-Verbindungen erfassen
  3. Umwelt-Due-Diligence vor Transaktionen: Systematische Bewertung aller Umweltrisiken vor Kauf, Verkauf oder Fusion
  4. Vertragliche Absicherung: Haftungsfreistellungen, Garantieklauseln und Kaufpreisanpassungen auf Basis belastbarer Gutachten
  5. Frühzeitige Behördenkommunikation: Wer Belastungen selbst meldet und ein Sanierungskonzept vorlegt, kann den behördlichen Prozess aktiv mitgestalten
  6. Kontinuierliches Monitoring: Regelmäßige Überprüfung der Schadstoffsituation, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen

Ein professionelles Risikomanagement ist dabei keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess, der sich an veränderte rechtliche Anforderungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen muss.

Wie RiskCom Ihnen bei PFAS-Haftungsrisiken hilft

Wir bei RiskCom begleiten Unternehmen, Investoren und Behörden bei allen Fragen rund um PFAS-Kontaminationen, von der ersten Verdachtsabklärung bis zur abgeschlossenen Sanierung. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Umweltberatung und Umweltsanierung kennen wir die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die PFAS-Belastungen mit sich bringen.

Unser Leistungsangebot im Bereich PFAS umfasst:

  • Umwelt-Due-Diligence vor Unternehmenstransaktionen mit gezielter PFAS-Analytik und Risikobewertung
  • Altlastenuntersuchung und Schadensabgrenzung auf Basis moderner Analysetechnik
  • Sanierungskonzepte und -management, inklusive wirtschaftlicher Verfahrensauswahl von passiven bis hin zu chemischen und biologischen In-situ-Verfahren
  • Risikoquantifizierung mit unserer eigenentwickelten Software RIMPro©, die Haftungsrisiken messbar und planbar macht
  • Behördenkommunikation und Compliance-Beratung entlang der aktuellen deutschen und europäischen Anforderungen

Ob Sie ein Grundstück erwerben möchten, eine bestehende Belastung managen oder Ihre Haftungsposition rechtlich absichern wollen: Wir stehen Ihnen mit konkretem Fachwissen zur Seite. Lernen Sie uns kennen und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um Ihr PFAS-Haftungsrisiko professionell einschätzen zu lassen.