Wie wird eine Gefährdungsabschätzung bei Altlasten durchgeführt?

Kontaminierte Bodenkernprobe in Glasröhre, gehalten von behandschuhten Händen, mit Feldtestgeräten und Bohrprotokollen auf verwittertem Metalltisch.

Eine Gefährdungsabschätzung bei Altlasten wird in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten durchgeführt: von der historischen Erkundung über Bodenproben und Schadstoffanalysen bis zur Bewertung der Gefährdungspfade und der Entscheidung über weiteren Handlungsbedarf. Das Verfahren richtet sich nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und gilt für alle Verdachtsflächen und altlastverdächtigen Flächen in Deutschland. Die folgenden Abschnitte erläutern die einzelnen Fragen rund um diesen Prozess im Detail.

Welche Schritte umfasst eine Gefährdungsabschätzung bei Altlasten?

Die Gefährdungsabschätzung bei Altlasten umfasst drei aufeinanderfolgende Phasen: die historische Erkundung, die orientierende Untersuchung und die Detailuntersuchung. Jede Phase liefert spezifische Erkenntnisse über Art, Ausmaß und Gefährdungspotenzial einer Kontamination und bildet die Grundlage für die nächste Stufe des Verfahrens.

Historische Erkundung

Am Anfang steht die Auswertung vorhandener Unterlagen: Luftbilder, Bauleitpläne, Gewerbemeldungen, Altlastenkataster und Befragungen früherer Nutzer geben Hinweise darauf, welche Stoffe an einem Standort eingesetzt wurden und wo Kontaminationen zu erwarten sind. Diese Phase ist rein dokumentarisch und erfordert noch keine Bodenproben.

Orientierende Untersuchung

Auf Basis der historischen Recherche folgt die orientierende Untersuchung. Dabei werden Boden- und Grundwasserproben entnommen, um den Verdacht zu erhärten oder auszuräumen. Die Ergebnisse werden mit den Prüfwerten der BBodSchV verglichen. Überschreitungen führen in der Regel zur nächsten Stufe: der Detailuntersuchung.

Welche Schadstoffpfade werden bei der Gefährdungsabschätzung untersucht?

Bei der Gefährdungsabschätzung werden drei zentrale Wirkungspfade untersucht: Boden-Mensch, Boden-Grundwasser und Boden-Pflanze. Welche Pfade im Einzelfall relevant sind, hängt von der Nutzung des Grundstücks, der Art der Schadstoffe und den hydrogeologischen Verhältnissen vor Ort ab.

  • Wirkungspfad Boden-Mensch: Direkter Kontakt mit kontaminiertem Boden durch Hautkontakt, Einatmen von Stäuben oder versehentliches Verschlucken. Besonders relevant bei Wohn- und Kinderspielflächen.
  • Wirkungspfad Boden-Grundwasser: Schadstoffe wie PFAS im Boden oder chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW/CKW) können ausgewaschen werden und das Grundwasser erreichen. Dieser Pfad ist für den Trinkwasserschutz besonders kritisch.
  • Wirkungspfad Boden-Pflanze: Pflanzen nehmen Schadstoffe über ihre Wurzeln auf. Relevant vor allem bei landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Hausgärten.

Die Untersuchung aller relevanten Pfade ist entscheidend, weil ein Schadstoff je nach Pfad unterschiedlich bewertet wird und unterschiedliche Prüfwerte gelten. Schwermetalle im Boden etwa sind für den Wirkungspfad Boden-Mensch anders zu beurteilen als für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.

Was sind Prüfwerte und wie werden sie bei Altlasten angewendet?

Prüfwerte sind Konzentrationswerte für Schadstoffe im Boden oder Grundwasser, bei deren Überschreitung eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vermutet wird und weiterer Untersuchungsbedarf besteht. Sie sind in der BBodSchV festgelegt und gelten pfad- und nutzungsspezifisch.

Konkret bedeutet das: Für jede Nutzungsart, etwa Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen oder Industrie- und Gewerbegrundstücke, gelten unterschiedliche Prüfwerte. Ein Schadstoffgehalt, der auf einem Industriegelände noch tolerierbar ist, kann auf einem Spielplatz bereits einen erheblichen Handlungsbedarf auslösen. Die gemessenen Schadstoffkonzentrationen aus den Bodenproben werden direkt mit diesen Prüfwerten verglichen. Wird ein Prüfwert überschritten, folgt daraus nicht automatisch eine Sanierungspflicht, aber es muss geprüft werden, ob tatsächlich eine Gefährdung vorliegt.

Neben den Prüfwerten kennt die BBodSchV auch Maßnahmenwerte, bei deren Überschreitung Sanierungsmaßnahmen in der Regel erforderlich sind, sowie Vorsorgewerte, die präventiv einzuhalten sind, um einer Verschlechterung der Bodenqualität vorzubeugen.

Wann ist eine Detailuntersuchung nach der Gefährdungsabschätzung notwendig?

Eine Detailuntersuchung ist notwendig, wenn die orientierende Untersuchung Prüfwertüberschreitungen ergibt oder der konkrete Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung nicht ausgeräumt werden kann. Ziel ist es, Art, Menge, räumliche Verteilung und Gefährdungspotenzial der Schadstoffe so genau zu erfassen, dass eine fundierte Entscheidung über den Sanierungsbedarf getroffen werden kann.

Im Rahmen der Detailuntersuchung werden in der Regel deutlich mehr Boden- und Grundwasserproben entnommen als bei der orientierenden Untersuchung. Zusätzlich kommen geophysikalische Methoden, Grundwassermessungen und Schadstofffahnenanalysen zum Einsatz. Das Ergebnis ist ein vollständiges Bild der Kontaminationssituation, das als Grundlage für ein Sanierungskonzept dient.

Nicht jede Prüfwertüberschreitung führt zwangsläufig zur Detailuntersuchung. Wenn bereits aus der orientierenden Untersuchung klar hervorgeht, dass eine Sanierung erforderlich ist, kann unter Umständen direkt in die Sanierungsuntersuchung übergegangen werden. Diese Entscheidung trifft die zuständige Behörde in Abstimmung mit dem Gutachter.

Welche Behörden sind an der Gefährdungsabschätzung bei Altlasten beteiligt?

Zuständig für die Überwachung und Steuerung der Gefährdungsabschätzung bei Altlasten sind in Deutschland die unteren Bodenschutzbehörden, in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte. Übergeordnet agieren die Landesbodenschutzbehörden, die bei komplexen Fällen oder Grundwassergefährdungen einbezogen werden.

Die Behörden haben verschiedene Aufgaben im Prozess:

  • Anordnung von Untersuchungen: Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Altlast besteht, können die Behörden den Verantwortlichen zur Durchführung einer orientierenden Untersuchung oder Detailuntersuchung verpflichten.
  • Prüfung der Berichte: Die Ergebnisse der Altlastenuntersuchung werden von der Behörde geprüft und bewertet.
  • Abstimmung des weiteren Vorgehens: Die Behörde entscheidet gemeinsam mit dem Gutachter, ob weitere Untersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.
  • Überwachung der Sanierung: Wird eine Sanierung angeordnet, begleitet und überwacht die Behörde deren Durchführung und nimmt die Sanierungserfolge ab.

In manchen Bundesländern sind auch Gesundheits- oder Wasserbehörden beteiligt, insbesondere wenn der Wirkungspfad Boden-Grundwasser oder die Trinkwasserqualität betroffen ist. Eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde erleichtert den gesamten Prozess erheblich.

Was passiert nach der Gefährdungsabschätzung, wenn ein Sanierungsbedarf festgestellt wird?

Wird nach der Gefährdungsabschätzung ein Sanierungsbedarf festgestellt, folgt eine Sanierungsuntersuchung, in der verschiedene Sanierungsverfahren geprüft und bewertet werden. Anschließend wird ein Sanierungsplan erstellt, der von der Behörde genehmigt werden muss, bevor die eigentliche Altlastensanierung beginnen kann.

Die Sanierungsuntersuchung vergleicht mögliche Verfahren hinsichtlich ihrer technischen Machbarkeit, ihrer Wirksamkeit und ihrer Kosten. Dabei kommen je nach Schadstoff und Standort unterschiedliche Methoden in Betracht:

  • Passive Verfahren: Natürliche Abbauprozesse (Monitored Natural Attenuation) oder Sicherungsmaßnahmen wie Oberflächenabdichtungen.
  • Aktive Verfahren: Bodenaushub und Entsorgung des kontaminierten Materials oder Pump-and-Treat-Systeme zur Grundwassersanierung.
  • In-situ-Sanierungen: Behandlung der Schadstoffe direkt im Untergrund, etwa durch biologische, chemische oder thermische Verfahren, ohne den Boden zu entnehmen.

Nach Abschluss der Sanierung wird ein Sanierungsmonitoring durchgeführt, das den Sanierungserfolg dokumentiert und sicherstellt, dass die vereinbarten Sanierungsziele dauerhaft erreicht werden. Erst wenn die Behörde den Sanierungserfolg bestätigt, gilt der Standort als saniert.

Wie RiskCom Sie bei der Gefährdungsabschätzung von Altlasten unterstützt

Wir bei RiskCom begleiten Sie durch alle Phasen der Gefährdungsabschätzung und Altlastensanierung, von der ersten historischen Erkundung bis zum abgeschlossenen Sanierungsmonitoring. Unsere Experten verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung mit komplexen Altlastenprojekten in Deutschland und weltweit.

Konkret unterstützen wir Sie bei:

  • Historischer Erkundung und orientierender Untersuchung: Wir recherchieren die Nutzungsgeschichte, entnehmen Boden- und Grundwasserproben und bewerten die Ergebnisse im Vergleich zu den geltenden Prüfwerten.
  • Detailuntersuchung und Gefährdungsabschätzung: Wir ermitteln die räumliche Ausdehnung von Schadstofffahnen, analysieren alle relevanten Wirkungspfade und erstellen fundierte Gefährdungsbeurteilungen.
  • Behördenkommunikation: Wir koordinieren die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und sorgen dafür, dass alle Berichte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Sanierungskonzept und Sanierungsdurchführung: Wir entwickeln das wirtschaftlichste Sanierungsverfahren für Ihren Standort, von klassischen Aushubmaßnahmen bis hin zu innovativen In-situ-Sanierungen.
  • Sanierungsmonitoring: Wir überwachen den Sanierungserfolg und dokumentieren die Zielerreichung gegenüber der Behörde.

Ob Industriebrache, ehemaliges Tankstellengelände oder kontaminiertes Gewerbegrundstück: Wir analysieren Ihren Standort präzise und entwickeln Lösungen, die technisch überzeugen und wirtschaftlich tragfähig sind. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt für Ihren Standort planen.

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